Im Dezember 1934 verabschiedete das NS-Regime ein Gesetz mit dem harmlos klingenden Titel: „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“. Der §2 dieses Gesetzes stellte „gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen“ über die politische Führung unter Strafe, sofern sie geeignet waren, das Vertrauen der Bevölkerung in Staat oder Partei zu untergraben. Es war ein direkter Angriff auf jede Form der Kritik an der Macht und diente der Abschottung der Führung vor Widerspruch.
Quelle: Progressive Stimme - Argumente, Fakten, Quellen - https://progressivestimme.de